22. September 2018

Beantragen

Beantragung Internationaler Führerschein

Wie kann ich einen Internationalen Führerschein beantragen ?

In Deutschland und der Schweiz muss der Antragsteller Inhaber eines Führerscheins im Scheckkartenformat sein. Besitzen Sie noch einen Führerschein (= Führererlaubnis), der vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde, muss dieser gegen die neue Kartenversion eingetauscht werden. Hierfür fallen weitere Gebühren an.

Die Beantragung muss in Deutschland und Österreich persönlich (bzw. durch einen Bevollmächtigten) erfolgen.

In der Schweiz können Sie die Internationale Führererlaubnis alternativ auch postalisch beantragen.

Wo kann ich einen Internationalen Führerschein beantragen?

In Deutschland erfolgt die Ausstellung durch die jeweiligen Zulassungsstellen.

In Österreich wird der Internationale Führerschein durch die Automobilclubs ausgestellt. Die zur Ausstellung berechtigten Automobilclubs sind ARBÖ, ÖAMTC und VCÖ.

In der Schweiz erfolgt die Ausstellung durch das Strassenverkehrsamt des Kantons in dem Sie Ihren Wohnsitz gemeldet haben.

Welche Dokumente benötige ich für die Antragstellung?

Für die Beantragung eines Internationalen Führerscheins in Deutschland benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ihren gültigen deutschen Führerschein im Scheckkartenformat im Original (sofern Sie noch einen alten Führerschein besitzen, erfolgt ein gebührenpflichtiger Zwangsumtausch i.H.v pharmacieinde.com. ca. € 24.-)
  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
  • ein biometrisches Lichtbild und
  • gegebenenfalls eine Vollmacht für die Person, die in Ihrem Namen und Auftrag den Führerschein beantragen soll.

Für die Beantragung eines Internationalen Führerscheins in Österreich benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ihren gültigen österreichischen Führerschein im Original und
  • ein Passfoto

Für die Beantragung eines Internationalen Führerscheins in der Schweiz benötigen Sie folgende Dokumente:

Bei persönlicher Beantragung vor Ort im Kanton Ihres Wohnsitzes benötigen Sie

  • Ihre gültige schweizerische Führererlaubnis im Kreditkartenformat im Original (sofern Sie noch eine alte Führererlaubnis besitzen, erfolgt ein gebührenpflichtiger Zwangsumtausch i.H.v. ca. Fr. 45.-) und
  • ein farbiges Passfoto

Bei postalischer Beantragung im Kanton Ihres Wohnsitzes benötigen Sie

  • Ihren gültige schweizerische Führererlaubnis im Kreditkartenformat in Kopie (Vorder- und Rückseite) und
  • ein farbiges Passfoto

Beachten Sie, dass eine postalische Beantrgung nur möglich ist, sofern Sie bereits eine Führererlaubnis im Scheckkartenformat besitzen.

Was kostet die erstmalige Ausstellung eines Internationalen Führerscheins?

Die Gesamtkosten variieren je nach Land, bzw. Bundesland oder Kanton.

Sofern Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen kostet die Ausstellung in Deutschland ca. 17.- EUR, in Österreich ca. 22.- EUR und in der Schweiz bis zu Fr. 50.-

Hinzu kommen die Kosten für ein konformes Passfoto für ca. 10.- EUR. Beachten Sie hierzu die jeweiligen Vorgaben des Landes.

Für die Länder Deutschland und die Schweiz kommen ggf. noch die Gebühren des Zwangsumtausches Ihres alten Führerscheins hinzu. Hier liegen die Gebühren in Deutschland bei ca. 24.- EUR, in der Schweiz bei ca. Fr. 45.-.

Insgesamt belaufen sich die Gebühren demnach in Deutschland auf ca. 27.- bis -51.- EUR, in Österreich auf ca. 32 EUR und in der Schweiz auf ca. Fr. 40.- bis Fr. 105.-.

Was kostet die erneute Ausstellung eines Internationalen Führerscheins?

In keinem der drei Länder kann ein Internationaler Führerschein über seine Gültigkeitsdauer (Deutschland und Schweiz 3 Jahre, Österreich 1 Jahr) hinaus verlängert werden kann.

Damit ist nach Ablauf immer eine Neuausstellung zu den o.g. Kosten erforderlich.

Internationaler Führerschein oder beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins?

Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er stellt letztlich eine Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins dar, die spätestens alle 3 Jahre Ihre Gültigkeit verliert.
Im Gegensatz dazu ist eine beglaubigte Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins durch einen beeidigten Übersetzer grundsätzlich unbefristet, max. jedoch so wie Ihr nationaler Führerschein, gültig.

In sehr vielen Ländern wird eine beglaubigte, in die jeweilige Landessprache vorgenommene, Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins äquivalent anerkannt.

Betrachtet man das Kosten-Nutzen Verhältnis, ist eine unbefristet gültige Übersetzung der nationalen Führererlaubnis gegenüber dem befristet ausgestellten Internationalen Führerschein vorzuziehen.

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